Erwerbsersatz (EO) beantragen
Für wen
Dienstleistende in Armee, Zivilschutz oder Zivildienst.
Ansprechpartner
Die Anmeldung der EO-Entschädigung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber. Wenden Sie sich deshalb bitte zuerst an den Arbeitgeber.
Auch die Ausgleichskasse steht für Fragen zur Verfügung.
Schon mal vorab...
Wenn Sie Dienst leisten oder an J+S-Kursen teilnehmen, erhalten Sie eine Entschädigung für den Verdienstausfall.
Die Erwerbsersatzordnung (EO) gleicht den Lohn aus, wenn Sie Dienst leisten oder an J+S-Kursen teilnehmen. Wenn Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet, zahlen wir den Erwerbsersatz direkt an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber. Erhalten Sie keinen Lohn, zahlen wir den Erwerbsersatz direkt an Sie.
Die Erwerbsausfallentschädigung gilt als Ersatzeinkommen. Deshalb ziehen wir davon die Sozialversicherungsbeiträge ab.
So gehen Sie vor
EO-Karte an Arbeitgeber einreichen
Geben Sie die EO-Karte nach dem Dienst Ihrem Arbeitgeber ab.
EO-Einreichung bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind, ist Ihr letzter Arbeitgeber zuständig. Oder Sie geben die EO-Karte direkt uns ab.
Auszahlung EO
Wenn Sie in einem Anstellungsverhältnis sind, wird die EO-Entschädigung dem Arbeitgeber ausgerichtet. Sie erhalten weiterhin den Lohn.
Kundenportal Login bestellen
Möchten Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Dokumente und uns notwendige Unterlagen online einreichen, richten Sie ein Login für unser Kundenportal ein. Dazu müssen Sie lediglich einen Anmeldecode bei uns bestellen. Sie erhalten ihn per Post und können danach den Account eröffnen.
Anmeldecode bestellenMerkblätter und Formulare
Häufig gestellte Fragen
Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?
Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.
Wie hoch ist die EO-Entschädigung als Durchdiener?
- Für die Zeitspanne, die der Dauer einer Rekrutenschule entspricht, wird die EO-Entschädigung wie diejenige für die Grundausbildung festgesetzt und für die Zeitspanne danach wird die EO-Entschädigung wie diejenige für die Wiederholungskurse berechnet..
Wie hoch ist die EO-Entschädigung während des Wiederholungskurses (WK)?
Nach der Grundausbildung besteht im Wiederholungskurs Anspruch auf 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens pro besoldeten Diensttag (inkl. Samstag und Sonntag).
Die Entschädigung beträgt mindestens 69 und höchstens 220 Franken pro Tag (für kinderlose Dienstleistende).
Eltern haben Anspruch auf Kinderzulagen. Bei einem Kind beträgt die Entschädigung höchstens 242 Franken, bei zwei Kindern höchstens 264 Franken und ab drei Kindern höchstens 275 Franken.
Zur Gesamtentschädigung können Betriebszulagen und/oder Betreuungskostenzulagen hinzukommen.
Wie kann ich die Entschädigung geltend machen, wenn ich bei mehreren Arbeitgebern tätig bin?
Bei mehreren Arbeitgebern leiten Sie das Formular an den Arbeitgeber Ihrer Wahl weiter und verlangen von den übrigen Arbeitgebern eine Lohnbescheinigung und legen diese der Anmeldung bei.
Wie muss ich vorgehen, wenn das EO-Formular verloren gegangen oder beschädigt ist?
Sie müssen bei der zuständigen Ausgleichskasse unter Vorlage des Dienstbüchleins und unter Angabe des Zeitraums, für den Sie die EO-Auszahlung beantragen, ein Ersatzformular verlangen. Nur die zuständige Ausgleichskasse ist berechtigt, nach anerkanntem Anspruch ein Ersatzformular auszustellen. Ohne Anmeldeformular wird keine Entschädigung ausgerichtet.
Wie wird die EO-Entschädigung für Personen berechnet, die die Ausbildung unmittelbar vor Dienstantritt abgeschlossen haben (ausgenommen Rekrutenschule)?
Wurde die berufliche Ausbildung unmittelbar vor Dienstantritt abgeschlossen oder würde sie während des Dienstes abgeschlossen, wird angenommen, dass eine Erwerbstätigkeit aufgenommen worden wäre. Diese Annahme kann mit dem Beweis des Gegenteils umgestossen werden, wenn die Ausgleichskasse davon überzeugt ist, dass ohne Dienstantritt keine Erwerbstätigkeit aufgenommen worden wäre.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.